Deutschland: Einigung beim Weingesetz

Alle Fraktionen für 0,3 Prozent Flächenerweiterung

Foto: Andrea Kerth© A. Kerth
In der Diskussion um die Festlegung der jährlichen Quote für Neuanpflanzungen von Reben im Zuge der Umsetzung des neuen EU-Genehmigungssystems haben sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag geeinigt. Wie die Bundestagsabgeordneten Norbert Schindler von der CDU und Gustav Herzog von der SPD nach einem Gespräch zur Vorbereitung der Gesetzesnovelle mitteilten, haben sich die Fraktionen auf eine maximale Ausdehnung der Rebfläche um 0,3 Prozent pro Jahr geeinigt, wie es der Deutsche Weinbauverband für den Berufsstand gefordert hatte. Dies soll zunächst für die kommenden zwei Jahre gelten. Im Jahr 2017 solle der Bundestag, nach den bis dann gemachten Erfahrungen bezüglich der Marktlage und der Entwicklung der Rebflächen, eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen.
Alle deutschen Weinbaugebiete werden nach Beschluss des Gesetzes im Deutschen Bundestag, der noch für Juni erwartet wird, die Möglichkeit erhalten, durch Selbstbeschränkung auch noch niedrigere Werte festlegen zu können. Hier sind die Landesgesetz- und -verordnungsgeber gefragt, die dies in ihrem Bereich formulieren müssen.
Voraussichtlich wird der Bundestag im Juni die Gesetzesnovelle verabschieden. Die Antragstellung auf Erweiterung der Rebfläche bei Neuanpflanzungen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beschieden. Auch dies war die einhellige Forderung des Berufsstandes. Dafür müssen die Landesbehörden eine sachliche Bewertung des Antrags durchführen, die der Antragsteller bei der BLE vorzulegen hat. Somit ist deutschlandweit ein kurzes Verfahren gewährleistet.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Weinbauverbände Rheinland-Pfalz (AG der Weinbauverbände), Ingo Steitz, begrüßte die Einigung der Fraktionen im Deutschen Bundestag die Ausdehnung der Rebfläche auf 0,3 Prozent pro Jahr festzulegen. Die AG der Weinbauverbände Rheinland-Pfalz hatte vor den Auswirkungen einer zu großen Ausdehnung gewarnt. Eine zu starke Vergrößerung der Anbaufläche, die mit einem Mengenzuwachs verbunden ist, wäre nicht zielführend für einen stabilen Weinmarkt in Deutschland. Bundesweit gebe es noch 3 000 ha ruhende Pflanzrechte, die in zusätzliche Autorisierungen umgewandelt werden können.
lwk