Diskussion um g.g.A. Rhein

IHK-Weinausschuss

Der Weinausschuss der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und Hessen tauschte sich über Entwicklungen der Weinbranche aus. Besonders wurde über die Herausforderungen debattiert, mit denen die Branche konfrontiert ist, über besorgniserregende Kennzahlen, die einen Nachfragerückgang zeigen.
Es wurde die Möglichkeit erörtert, neue Impulse auf dem Wein- und Sektmarkt durch zusätzliche Vermarktungsop­tionen über größere Herkunftseinheiten wie die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Rhein zu schaffen. Mit 10 bis 15 % der jährlichen Ernte in Rheinland-Pfalz außerhalb der Qualitätsweinprüfung, darunter auch der Landwein Rhein, bietet die Diskussion zur Anpassung der Vorschriften im Lastenheft neue Perspektiven und Herausforderungen.
Schwung für den Wein- und Sektmarkt
Die Debatte über reduzierte Hektarerträge, einschränkende Rebsortenlisten und die Schaffung einer Herkunftsmarke „Rhein“ konnte bisher keine tragfähigen Ergebnisse erzielen. Die Diskussion im IHK-
Fachausschuss legte den Fokus darauf, den Gesamtalkoholgehalt sowohl bei Weißwein als auch bei Rotwein zu erhöhen. Dies könnte die Vermarktung vereinfachen und dem Wein- und Sektmarkt neue Impulse verleihen. Viele Fragen, zum Beispiel zur Rebflächenabgrenzung, zum Umfang der Rebsortenliste und Nutzung der Herkunftsangabe für Spezialerzeugnisse wie Federweißer oder teilentalkoholisierten Wein sind dringend zu klären.
Es sind noch viele Fragen zu klären
Nach der Aussprache der Teilnehmer zeichnete sich ab, dass die möglichen Perspektiven und Chancen überwiegen. Eine verstärkte Vermarktung von g.g.A.-Weinen könnte eine Reduzierung bei den geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) zur Folge haben, was wiederum deren Preise stabilisieren würde. G.g.A.-Weine bieten eine solide Grundlage für innovative Konzepte und Markenprodukte. „Wir müssen den gesamten Weinmarkt betrachten und ein neues Gleichgewicht zwischen verschiedenen Herkunftskategorien finden“, fasste der Ausschussvorsitzende Dr. Dirk Richter die Diskussion zusammen und forderte eine zielführende Aussprache mit den Fachverbänden und -ministerien.
Der Ausschuss ist sich einig, dass das Thema von großer Bedeutung ist und eine enge Zusammenarbeit mit den Erzeugern erfolgen muss. Eine Antragstellung auf Änderung des Lastenheftes könnte auch ohne die Bildung einer Schutzgemeinschaft erfolgen. IHK Trier