Durchschnittssteuersatz von 9,0 Prozent bleibt

Umsatzsteuerpauschalierung

Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte und Winzer vorerst bei 9,0 %, wie das Bundesfinanzministerium bestätigt. Hintergrund sind die Verzögerungen beim Wachstums­chancengesetz, das wegen des ungeklärten Bundeshaushaltes 2024 nicht wie geplant beschlossen werden konnte.
Laut Entwurf für ein Wachstumschancengesetz sollte der Durchschnittssatz auf 8,4 % sinken. Zum 1. Januar 2022 war der Satz von 10,7 % auf 9,5 % und 2023 auf 9,0 % gesenkt worden. Die Pauschalierung ist auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro im Jahr beschränkt. Eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Anpassung sind vorgeschrieben.
Maßgebliche Agrarverbände kritisieren den Entwurf für ein Wachstumschancengesetz und werfen der Bundesregierung vor, sie vernachlässige darin die Belange der Landwirtschaft. Ihrer Auffassung nach beruht die Absenkung des Durchschnittssatzes auf Verzerrungen im Berechnungssystem. Die Verbände kritisieren auch, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der im Wachstums­chancengesetz geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen würden. Den Betrieben müssten äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung stehen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge. age