Ehrungen für langjährige Betriebszugehörigkeit

RHEINLAND-PFALZ

Aufruf an alle Arbeitgeber: Auch 2026 ehrt die Landwirtschaftskammer Rheinland-­Pfalz wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, dem Weinbau, dem Gartenbau und Baumschulen. Voraussetzung ist, dass Beiträge zur Landwirtschaftskammer bezahlt und zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Arbeitnehmer Sozialabgaben entrichtet werden. Einen entsprechenden Antrag kann nur der Betrieb stellen. Anträge zum Herunterladen sowie weitere Infos finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer (www.lwk-rlp.de) in der Rubrik Beratung/Arbeitnehmerberatung/Ehrungen, oder sind erhältlich beim Bereich Arbeitnehmerfragen (Rainer Göhl, Telefon 06321-917 76 48, E-Mail: rainer.goehl@lwk-rlp.de). Für eine Ehrung im Jahr 2026 müssen die Anträge bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden. LWK RLP