Einige Änderungen bei der LKW-Maut

NAHE

Inwiefern sind Landwirte und Winzer von der neuen LKW-Maut betroffen? Diese Frage ging in letzter Zeit häufig in der Geschäftsstelle des Weinbauverbands Nahe ein, weshalb der Verband das Thema in seinem Programmteil an den Agrar­WinterTagen im Vortrag von Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen aufgriff.
Seit dem 1. Juli 2018 sind neben den Bundesautobahnen auch die Bundesstraßen mautpflichtig. Die Mautpflicht gilt für Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t. Einige land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind laut Vaupel davon befreit: Ausnahmen bestünden beispielsweise für die Urproduktion (z.B. Transport von Trauben), Bedarfsgüter (z.B. Pflanzenschutzmittel), bei Nachbarschaftshilfe oder bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h. Traktoren fielen so grundsätzlich heraus, sagte der Experte. Diese und weitere Infos seien im Merkblatt „Güterbeförderung in der Land- und Forstwirtschaft“ nachzulesen, das man unter www.lwk-niedersachsen.de (Webcode: 01040470) downloaden kann.
Teurer und mehr Fahrzeuge betroffen
Zwei Änderungen gibt es nun, wodurch auch einige Landwirte und Winzer betroffen seien, stellte Martin Vaupel klar. Zum einen sei die Maut teurer geworden, da es seit dem 1. Dezember 2023 einen CO2-Aufschlag auf die Maut gebe. Die je nach Abgasstufe und Achs- beziehungsweise Gewichtsklasse berechneten Mautkosten erhöhten sich demnach etwa bei einem Fahrzeug der Klasse Euro 6 von 19 Cent/km auf 34,8 Cent/km. Dies entspreche einer Mautsteigerung von 83 %, zeigte Vaupel auf.
Zum anderen wird der Gesetzgeber ab dem 1. Juli 2024 die Mautpflichtgrenze auf mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) senken, die im Fahrzeugschein im Feld F.1 ausgewiesen ist. Somit fielen auch weitere Fahrzeuge von Landwirten und Winzern unter die Mautpflicht, stellte der Experte klar. Allerdings gebe es noch offene Punkte im neuen Gesetz, etwa ob die sogenannte Handwerkerregelung (Ausnahme vom Berufskraftfahrer-­Qualifikations-Gesetz für nicht hauptberufliche LKW-Fahrer) auch in der Landwirtschaft greife. isp