Eisweinernte vorab, bis 15. November, melden

Rheinland-Pfalz

Die Landwirtschaftskammer (LWK) Rheinland-Pfalz macht alle Winzer im Land, die beabsichtigen, Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein zu lesen, darauf aufmerksam, dass dazu eine Vorabmeldung gesetzlich erforderlich ist. Die Meldepflicht für Eiswein wurde 2013 vom Land Rheinland-­Pfalz eingeführt. Die Meldefrist endet am 15. November 2025.
Mit der Verordnung werden Betriebe, die eine Eisweinernte beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer anzumelden. Das Anmeldeformular kann von Hand oder direkt am PC ausgefüllt werden und ist an die zuständige LWK zu schicken.
Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, ist die Abgabe der Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese erforderlich. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Beide Versionen des Formulars stehen unter www.lwk-rlp.de/weinbau/ernte/eiswein zum Download bereit. lwk