Entalkoholisierte Weine – Update

Entalkoholisierter Wein, Schaumwein, Schäumende Getränke

Foto: Bernhard Schandelmaier
Das Angebot entalkoholisierter Produkte von Weingütern, Winzergenossenschaften und Handelskellereien hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch geschmacklich haben sich die Produkte mittlerweile weiterentwickelt. Einen einheitlichen Rechtsrahmen in den EU-Ländern gibt es mit der EU-Verordnung 2021/ 2117. Die Deklaration von Wein wurde angepasst und entalkoholisierter oder teilweise entalkoholisierter Wein sind Erzeugnisse im Sinne des Weinrechts. Wie Bernhard Schandelmaier, DLR Rheinpfalz, erklärt, gelten die üblichen allgemeinen Geschmacksangaben, Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften für Wein.

Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 4 vom 17.2.2024 ab Seite 30.