Entalkoholisierter Biowein

EU-Verordnung

Durch die Veröffentlichung der EU-Verordnung zu entalkoholisiertem Bio-Wein am 26. Februar 2025 im EU-Amtsblatt ist nun der Zeitpunkt bekannt, ab wann die Kennzeichnung als entalkoholisierter Biowein von entsprechenden Produkten wieder möglich ist. Denn die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung und damit am 18. März 2025 in Kraft. Die Änderungsverordnung beinhaltet neben kleinen Änderungen und Anpassungen vor allem die Aufnahme von zwei Entalkoholisierungsverfahren, der teilweisen Vakuumverdampfung und der Destillation.
Wie DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN in Ausgabe 1/2 sowie 4/2025 berichtete, versäumte die EU im Rahmen der seit Ende 2021 geltenden Weinverordnung die Entalkoholisierung in die Öko-Verordnung mit aufzunehmen. Die Initiative von Deutschland sowie anderen EU-Mitgliedsstaaten hat dies nun nachgeholt. red