Entgegen der Meldung in Ausgabe 1/2 von DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN ist eine Kennzeichnung von entalkoholisiertem Öko-Wein aktuell noch nicht möglich, denn die entsprechende Delegierte Verordnung ist bereits seit dem 13. Dezember 2024 beschlossen, tritt aber erst 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Diese Veröffentlichung steht noch aus, die Öko-Kontrollstelle rechnet im März damit. DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN berichtet, sobald eine Meldung im EU-Amtsblatt erfolgt ist. red