Der Bundesrat hat eine Änderung der Weinverordnung beschlossen. Jungwein, der aus 2021 geernteten Trauben erzeugt wurde, darf bis zum 15. Mai 2022 entsäuert werden. Die Ausnahmeregelung von der sonst geltenden Frist bis 16. März wird mit den diesjährigen Witterungsverhältnissen in Deutschland begründet (verzögerte Reifeentwicklung und frühe Ernte wegen Fäulnis). Dadurch haben viele Jungweine deutlich überhöhten Säurewerte, sodass die Fristverlängerung für die Entsäuerung notwendig sei. age