Ernteversicherung im Weinsektor

Versicherungsnachweis abgeben

Ab diesem Jahr muss in Rheinland-Pfalz für alle Förderanträge zur Ernteversicherung ein Versicherungsnachweis bei der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Inzwischen sollten den Versicherten die Prämienrechnungen mit den Versicherungsdaten zugegangen sein, die spätestens bis 10. Juli 2022 bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen sind. Die Vereinigte Hagel übernimmt dies für ihre Mitglieder, bei anderen Versicherungsunternehmen müssen die Antragsteller selbst tätig werden. Sofern es der Beitragsrechnung nicht zu entnehmen ist, sollten die Betriebsnummer (BNR) und dem Vertrag zugeordnete Weinbaukarteinummer/n (WBK) handschriftlich ergänzt werden. Dies erleichtert der Kreisverwaltung die Bearbeitung. mwvlw