EU-Kommission, Rat und Parlament im Trilog einig

EU-Weinpaket zügig umsetzen

Am 4. Dezember 2025 haben sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Trilog auf das EU-Weinpaket geeinigt. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps und auch, dass die Neupflanzrechte keine feste Endlaufzeit mehr haben, sondern alle zehn Jahre von der EU-Kommission überprüft werden. Für richtig hält der DWV auch die Verlängerung des Zeitraums für die Absatzförderungsprogramme.
Das Weinpaket sieht vor, die Regeln für entalkoholisierte Weine zu erleichtern. Die Bezeichnung „alkoholfrei“, zusammen mit der Angabe „0,0 %“, soll zukünftig verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05 % nicht übersteigt. Getränke mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 % und maximal 30 % des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Für Weine, die für den Export bestimmt sind, soll die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen.
Der DWV begrüßt die Anpassungen bei den Co-Finanzierungsraten sowie die Möglichkeit, Rodung in das Weinsektorenprogramm aufzunehmen. Krisendestillation kann nur aus nationalen Mitteln oder der Krisenreserve der EU finanziert werden.
Mittel nicht übertragbar ins nächste Förderjahr
Die zentrale Forderung des DWV – die Übertragbarkeit von Mitteln aus dem Weinsektorenprogramm in die nächste Förderperiode – wird zunächst nicht umgesetzt. Politisch bestand Einigkeit, aber die aus Sicht der drei EU-Institutionen notwendige Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof verhinderte eine Zustimmung.
Betriebe, die gerodet haben, werden künftig zehn Jahre von der Möglichkeit, neue Pflanzgenehmigungen zu beantragen, ausgeschlossen. Das Überangebot kann rasch angegangen werden. Nach Naturkatastrophen, Befall durch Pflanzenkrankheiten und -schädlinge sollen Winzer künftig ein Jahr länger Zeit haben, wieder Reben zu etablieren. Für Erzeuger­organisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, ist zusätzliche Förderung des Weintourismus vorgesehen.
Europa hat seine Hausaufgaben gemacht, nun muss Berlin die Möglichkeiten schnell umsetzen. DWV