Wie die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Christine Schneider erklärte, hat die Europäische Kommission dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt, um den Weinmarkt zu entlasten. Die Unterstützung erfolgt aus der EU-Agrarreserve. Damit ist der Weg frei für eine geförderte Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen und Württemberg. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter.
Den maßgeblichen delegierten Rechtsakt will die Brüsseler Behörde in der zweiten Augusthälfte verabschieden. Bund und Länder schaffen bereits die rechtlichen Voraussetzungen für die schnelle Umsetzung des Programms. Das Ministerium wird über des Antragsverfahrens rechtzeitig informieren, geplant ist der Start im vierten Quartal des laufenden Jahres. Die Destillation darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen. Wer seine Weine vorher destillieren lässt, erhält keine Förderung.
43 Euro/hl plus 16 Euro/hl für Logistik und Brennen
Nach Angaben der EU-Kommission beträgt die Förderung 43 Euro je Hektoliter. Zusätzlich werden 16 Euro je Hektoliter für Transport- und Brennkosten gewährt. Mit insgesamt 14,16 Mio. Euro sollen 240.000 Hektoliter Rot- und Roséweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) vom Markt genommen werden.
Laut EU-Kommission ist der Absatz in beiden Anbaugebieten um 25 % zurückgegangen. In Rheinhessen lagen die Preise 2026 für Rotweine um 27 % und für Roséweine 29 % unter dem Fünfjahresmittel. In Württemberg verlief die Preisentwicklung der Kommission zufolge ähnlich. Besonders unter Druck steht laut dem Entwurf des geplanten EU-Rechtsaktes die Rotweinsorte Dornfelder, bei der die Preise um 37,5 % eingebrochen seien.
Überangebot abbauen – den Markt entlasten
Die Weinwirtschaft steht weltweit vor großen Herausforderungen. Veränderte Konsumgewohnheiten haben die Nachfrage nach Wein sinken lassen. Gleichzeitig sind die Produktionskosten deutlich gestiegen. Viele Weinbaubetriebe stehen wirtschaftlich unter erheblichem Druck.
Vor diesem Hintergrund haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, bei der EU eine außergewöhnliche Marktintervention aus der EU-Agrarreserve zu beantragen. Ziel ist, das Überangebot an Rot- und Roséweinen abzubauen. Dazu werden die Weine zu hochprozentigem Alkohol gebrannt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der durch diese Destillation gewonnene Alkohol ausschließlich für industrielle Zwecke, wie Desinfektionsmittel oder Energie genutzt werden. Eine Verwendung des Alkohols für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist nicht zulässig.
Parallel zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen laufen die Vorbereitungen für das Antragsverfahren. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Programm schnell umzusetzen. Aufgrund der gesetzlichen und technischen Vorarbeiten rechnen wir mit einem Start im vierten Quartal 20206“, so Ministerin Schneider. mlwuf