EU-Weinpaket stärkt die Weinbranche

EU-Kommission

Foto: Tobias Spieß
Am 28. März hat die EU-­Kommission das sogenannte Weinpaket zur Umsetzung der Empfehlungen der High-Level-Group (HLG) für Wein vorgestellt. Mit den Gesetzesvorschlägen, die allerdings der Rat und das Europaparlament noch absegnen müssen, will Brüssel die Herausforderungen der europäischen Weinbranche angehen.
Das Gesetzespaket beinhaltet vor allem Maßnahmen, die den Überschuss im europäischen Weinbau reduzieren sollen, etwa durch Rodung von Rebflächen oder grüner Lese. Auch die sanktionsfreie Rückgabemöglichkeit bereits bestehender Pflanzrechte für Reblagen und die Verlängerung der Wiederbepflanzungsgenehmigungen sind Maßnahmen des Weinpakets.
Die Vorschläge stoßen größtenteils auf Zustimmung. Zufrieden zeigt sich beispielsweise Bundesagrarminister Cem Özdemir, der Bausteine wie die vorgeschlagene Produktionsanpassung durch regionale Anbaustopps, die einfachere Herstellung alkoholfreier Weine und die Förderung von Weintourismus und Weinexporten als „Schritte in die richtige Richtung“ bezeichnet. Zusätzliche benötigte Maßnahmen wie die Zulassung von Kaliumphosphonat für den Öko-Weinbau fehlten aber aus Sicht des Ministers.
Auch der Deutsche Weinbauverband begrüßt das EU-­Weinpaket, besonders die Markt­regulierungsmaßnahmen. Die sanktionsfreie Rückgabemöglichkeit der bereits bestehenden Pflanzrechte, aber auch die Verlängerung der Wiederbepflanzungsgenehmigungen für Rebpflanzungen seien richtige Schritte. Positiv sei auch, dass es nun in den Mitgliedstaaten national oder auch regional möglich ist, einen kompletten Anbaustopp vorzusehen.
Weitere Anpassungen sind erforderlich
Der DWV kritisiert allerdings gleichzeitig, dass die Übertragbarkeit der Mittel im Rahmen der GAP-Förderung im Weinsektorenprogramm von einer Intervention zur anderen oder auch über einen Jahreswechsel hinweg nicht möglich sei. Durch die Übertragbarkeit der Mittel – nur innerhalb des Weinsektorenprogramms – könnten die EU-Mittel vollständig und sinnvoll verausgabt werden, so der DWV, und müssten nicht nach Brüssel zurückgegeben werden.
Aus Sicht des DWV-Generalsekretärs Christian Schwörer ist dies einer der wichtigsten Bausteine der HLG-Empfehlungen. Eine spätere Umsetzung erst im Rahmen der GAP-­Reform 2027 sei für die Weinbranche nicht hinnehmbar. „Durch die aktuelle unflexible rechtliche Gestaltung und die Fristen gehen der Weinbranche in Deutschland viele Millionen Euro an europäischem Fördergeld verloren“, ist Schwörer überzeugt.
National und europäisch abstimmen
Der DWV wird sich im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens intensiv mit seinen Mitgliedern und den nationalen und europäischen Partnern abstimmen und die Ergebnisse in die politische Diskussion einbringen. „Dieser Entwurf ist nur der erste Schritt. Nun geht unsere Arbeit erst richtig los und sie muss schnell erledigt werden, sowohl auf europäischer Ebene als auch im Anschluss auf nationaler Ebene“, erklärte DWV-Generalsekretär Schwörer.
Maßnahmen müssen schnell umgesetzt werden
Elisa Hoffmann, Referentin für Weinwirtschaft beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), hält vor allem die Pläne für die Erleichterung der Vermarktung für sinnvoll. Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zeigt, aus Sicht des DRV, dass die EU die prekäre Situation der europäischen Weinwirtschaft erkannt hat. Das EU-Weinpaket enthalte eine Reihe von Instrumenten, die zu einer wirtschaftlichen Verbesserung der Lage in den Weinbaubetrieben führen können.
„Entscheidend ist jetzt eine zügige Verabschiedung der dazugehörigen Rechtstexte, damit die Maßnahmen schnell in der Praxis umgesetzt werden und in Wirkung kommen können“, betont Hoffmann. bs