Federweißer bleibt

Produktspezifikation

Seit 2009 ist Federweißer ein traditioneller Begriff, der nur in Verbindung mit der geografischen Angabe des Landweingebietes verwendet werden darf. Traditionelle Begriffe müssen in der Hektarertragsregelung als Landwein abgeschrieben werden.
Die Aufnahme der Kategorie „teilweise gegorener Traubenmost“ in die Produktspezifikationen (Lastenheft) der g. g. A. Pfälzer Landwein, der g. g. A. Rheinischer Landwein und der g. g. A. Landwein der Mosel, der g. g. A. Landwein der Ruwer sowie der g. g. A. Landwein der Saar wurde auf den Weg gebracht. Eine Verwendung der Begriffe „Federweißer“ und „Federroter“ ist damit weiterhin möglich.
Eine gebietsübergreifende Bezeichnung „Landwein Rhein“ ist nicht möglich.
Ein Merkblatt zur richtigen Etikettierung von Federweißen findet sich auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes. Die Eingabe der Begriffe „Merkblatt Federweißer“ in die Suchmaschine führt zur ent­sprechenden Internetseite. red