Finanzielle Auswirkungen bestmöglich abmildern

Mittelkürzungen in der GAK

Mit den Mittelkürzungen in der GAK wälzt der Bund seine finanziellen Probleme auf die Länder sowie die Land- und Forstwirtschaft ab, sagt der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Die Reduzierung um 20,8 Mio. Euro bei den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und 28,1 Mio. Euro bei den GAK-Verpflichtungsermächtigungen für 2024 im Vergleich zu 2023 stellt Baden-Württemberg vor große finanzielle Engpässe.
Der ersatzlose Wegfall des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung und die daraus resultierenden gekürzten Mittel beeinträchtigen die Fähigkeit, mit den Strukturförderprogrammen nachhaltige Entwicklungen im Ländlichen Raum zu unterstützen.
Bei der landwirtschaftlichen einzelbetrieblichen Investi­tionsförderung wurden die Budgets ebenso deutlich reduziert. Beantragte Vorhaben 2023 konnten deshalb nicht mehr bewilligt werden. Bei der Beratungsförderung mussten die Fördersätze gekürzt werden. Die Mittelkürzungen beschränken die Weiterentwicklung des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und der Beratungsförderung.
Das Land Baden-Württemberg puffere die wegfallenden Bundesmittel aus Landesmitteln bestmöglich ab, so Hauk. Das Land bleibe, im Rahmen seiner Möglichkeiten, ein verlässlicher Partner der Land- und Forstwirtschaft. mlr.bwl