FIONA bis 15. Mai 2020 beantragen

BADEN-WÜRTTEMBERG

Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR BWL) weist Antragsteller, die ihren Komprimierten Gemeinsamen Antrag noch nicht bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht haben, darauf hin, dass die Frist am 15. Mai endet. Das Antragsverfahren FIONA läuft seit 5. März. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 9. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Es wird empfohlen die Vorabprüfungsphase bis 19. Juni zu nutzen und – auch wenn der Antrag bereits abgeschlossen ist – zu prüfen, ob noch nicht bearbeitete GIS-Meldungen unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ ausgegeben werden oder seit dem letzten Abschluss hinzugekommen sind. Gegebenenfalls sind die Meldungen entsprechend zu bearbeiten und der Antrag erneut abzuschließen. Der zugehörige „Komprimierte Antrag“ sollte bis 19. Juni bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht werden.
Landwirte erhalten Hilfe und Unterstützung
Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL (07154/9598-350). Weitere Informationen zu FIONA gibt es unter www.fiona-antrag.de. mlrbwl