Förder- und Ausgleichsleistungen

Gemeinsamer Antrag 2023

Aufgrund vieler Nachfragen informiert das baden-­württembergische Landwirtschaftsministerium über den Stand der Auszahlung der Förder- und Ausgleichsmaßnahmen 2023. Die Mittel für die Direktzahlungen stehen erst kurz vor dem Jahreswechsel zur Verfügung. Die Verwaltung bearbeitet die Förderanträge unter erschwerten Bedingun­gen im ersten Jahr der neuen GAP-Förderperiode.
Auszahlungen erst nach dem Jahreswechsel
Die ersten Direktzahlungen werden dieses Jahr erst nach Weihnachten erfolgen können, da der Bund aufgrund gestiegener Kreditzinsen nicht bereit ist, die für eine frühere Auszahlung erforderliche Zwischenfinanzierung der EU-Mittel zu übernehmen. Das Geld vom Bund für die Direktzahlungen wird erst ab 27./28. Dezember 2023 zur Verfügung stehen und für die bis dahin bearbeiteten Anträge vor dem Jahreswechsel an die Landwirte ausgezahlt.
IT-Systeme stehen verspätet zur Verfügung
Erschwerend kommt hinzu, dass die GAP-Reform aufgrund der verspäteten deutschen Einreichung des Strategieplans bei der EU-Kommission zur Folge hat, dass den unteren Landwirtschaftsbehörden die erforderlichen IT-Systeme verspätet zur Verfügung stehen.
Das Zeitfenster, das den unteren Landwirtschaftsbehörden für erforderliche Kontrollen vor Beginn der Auszahlungen verbleibt, ist wesentlich kürzer als in den Vorjahren. Daher wird es kaum möglich sein, die Direktzahlungen noch vor dem Jahreswechsel auszuzahlen. mlr bwl