Fördermöglichkeiten im Weinbau

Baden-Württemberg

Es gibt im GAP-Strategieplan Deutschland sowohl in der 1. als auch 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) Fördermöglichkeiten für den Weinbau. Zudem stellt Baden-Württemberg aber auch reine Landesmittel für den Weinbau zur Verfügung. Das Stuttgarter Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert im Folgenden über die wichtigsten Fördermaßnahmen im Weinbau.
Etliche Förderprogramme werden im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden beantragt:
Umstrukturierung und Umstellung von Rebfläche
Das Programm zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebfläche unterstützt den Aufbau moderner Rebanlagen. Förderfähig sind die Neupflanzungen von Weinbergen sowie die Umstellung auf andere Rebsorten. Auch werden Maßnahmen gefördert, die die Bewirtschaftung von Steillagen verbessern, zum Beispiel durch die Anlage von Querterrassen. Die Fördersätze für den Aufbau von Rebanlagen sind maßnahmen- und hangneigungsabhängig und liegen zwischen 7.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Tröpfchenbewässerungsanlagen können mit bis zu 1.800 Euro pro Hektar gefördert werden.
Die Förderanträge für 2023 sind bis zum 31. August 2022 an die Unteren Landwirtschaftsbehörden zu senden. Formulare sind im Förderwegweiser (Link siehe unten) abrufbar.
Das Pheromonverfahren gegen Traubenwicklerarten wird mit 100 Euro pro Hektar bezuschusst. Durch Verwirrungsverfahren mit Pheromonen soll der Aufwand an Insektiziden zur Bekämpfung der Traubenwicklerarten reduziert oder ganz vermieden werden. Zuwendungsempfänger sind Pheromongemeinschaften und in begründeten Fällen auch Einzelantragsteller.
Förderung des Steillagenweinbaus
Das Programm zur Förderung Handarbeitsweinbau (HWB) hat zum Ziel, Weinbausteillagen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial durch den Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) ökologisch weiter aufzuwerten. Für den hohen Bewirtschaftungsaufwand werden bis zu 3.000 Euro pro Hektar und Jahr gewährt. Die Förderung wird im Rahmen eines Vorverfahrens jeweils zum Jahresende (zum 31.12.) beantragt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre.
FAKT-Programm auch für den Weinbau
FAKT-Maßnahmen: Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) bietet in der Förderperiode ab 2023 zwei Maßnahmen für den Weinbau an:
Ökolandbauförderung für Dauerkulturen (D 2)
Herbizidfreie Bewirtschaftung in Dauerkulturen (E 11)
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen im Rahmen der Öko-Regelung 1 „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen“ der 1. Säule der GAP gefördert werden. Die Antragsstellung dieser freiwilligen Maßnahmen erfolgt über den Gemeinsamen Antrag.
Bei Regierungspräsidien zu beantragen:
Die Investitionsförderung Weinbau unterstützt die Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung durch qualitätsverbessernde Systeme in der Kellerwirtschaft. Förderfähig sind neue Maschinen und Ausstattungsgegenstände in der Kellerwirtschaft (ab Trauben­annahme), aber auch Baumaßnahmen und Erneuerung von Tanklager, Kelterhalle, Abfüllhalle, Flaschenlager und Verkaufsraum.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Machbarkeitsstudien gefördert.
Absatzförderung in Mitgliedsstaaten:
In Baden-Württemberg werden Maßnahmen gefördert, die Verbraucherinformationen zum verantwortungsvollen Weinkonsum und den mit Alkohol verbundenen Gefahren sowie zur Unionsregelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geographische Angaben für Weine aus Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Gefördert werden Informationskampagnen, Teilnahmen an oder Durchführungen von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zahnradbahnen in Weinbergssteillagen
Die Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen wird bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden beantragt und von den Regierungspräsidien bewilligt. Der Bau von Transporteinrichtungen in abgegrenzten Steillagenweinbergen, zum Beispiel Einschienenzahnradbahnen, können durch Investitionszuschüsse als de-minimis-­Beihilfe gefördert werden.
Formulare beim Ministerium abrufbar
Weitere Informationen und Antragsformulare zur Weinbauförderung sind im Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Internet abrufbar unter https://­foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerder­wegweiser/Weinbauliche+­Massnahmen. mlr-bwl