Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden- Württemberg werde im Jahr 2020 dafür gesorgt, dass die Investitionen, mit denen die Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Insektenschutz leisten, über die Agrarinvestitionsförderung (AFP) mit zusätzlichen Landes- und Bundesmitteln unterstützt werden, so Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 9. März in Stuttgart.
Kriterium für Hagelschutz und Bewässerung
„Für das Jahr 2020 werden im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Damit Investitionen, die landwirtschaftliche Betriebe zum Schutz vor Extremwetterereignissen und Ernteausfällen tätigen, in den Auswahlverfahren stärker gewichtet werden können, sei für Investitionen zum Beispiel in Hagel- und Kulturschutz oder Bewässerung ein neues Auswahlkriterium eingeführt worden. „Das Land wird sich bei den Beratungen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des GAK Rahmenplans weiter dafür stark machen, dass die Risikovorsorge und vorbeugende Investitionen als wichtige Säulen des betrieblichen Risikomanagements gestärkt werden, so Hauck. Die Antragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist in Baden-Württemberg ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. 2020 werden ab sofort über das Jahr verteilt voraussichtlich drei Auswahlläufe stattfinden. Informationen geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien. Die Zuwendungsvoraussetzungen und aktuellen Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite/. mlr