Nachdem das rheinland-pfälzische Programm zur Förderung von Marketingaktivitäten in Drittländern eingestellt wurde, schafft nun eine Änderung der „Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein“ neue Perspektiven. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Vorgaben zur „Förderung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern“ angepasst. IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses begrüßt die neuen Möglichkeiten finanzieller Unterstützung bei der Erschließung internationaler Märkte. Weinerzeuger, Zusammenschlüsse von Weinerzeugern können Anträge zur Absatzförderung in Drittländern stellen. Es werden maximal 50 % der förderfähigen Kosten erstattet. Die beantragte Förderung muss einen Gesamtbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Detaillierte Informationen und Antragsformular finden Weinexporteure auf der Webseite der BLE unter Marktorganisation/Absatzförderung. ihk