Förderung neu geregelt

RHEINLAND-PFALZ

Seit 2017 können Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen Anträge für einen Aufstiegsbonus stellen. Darunter fallen auch alle Meister in den Grünen Berufen. Der Aufstiegsbonus soll die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Fortbildung unterstreichen.
Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Es sollen dadurch Anreize geschaffen werden, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel begegnen und zu Betriebsgründungen anregen. Anträge zum Aufstiegsbonus gibt's auch in diesem Jahr bei der Landwirtschaftskammer (LWK). Zu unterscheiden ist der Aufstiegsbonus I in Höhe von 2 000 € für einen Abschluss, etwa die Meisterprüfung, und der Aufstiegsbonus II in Höhe von 2 500 € für die Gründung einer eigenen wirtschaftlichen Existenz. Auch neu ist die Vergabe eines Landesbestenpreises. Antragsformulare für den Aufstiegsbonus I und II sind auf der Homepage der LWK unter www.lwk-rlp.de/Bildung/Aufstiegsbonus abrufbar. Weitere Informationen gibt es außerdem unter www.aufstiegsbonus.rlp.de. lwk