Förderung von Versicherungsprämien

Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg setzt sein Pilotprojekt fort und fördert Prämien im Obst- und Weinbau für Mehrgefahrenversicherungen. Seit 25. November bis 1. März 2021 können Anträge gestellt werden. Sowohl Teilnehmer des laufenden Jahres als auch Neueinsteiger müssen einen neuen Förderantrag stellen.
Für das Anbaujahr 2020 gingen 1.350 Förderanträge ein. Die versicherte Fläche betrug über 14.000 Hektar, darunter 7.000 Hektar Weinbau und 5.400 Hektar Kernobst. Die Zuschüsse des Landes zu den Versicherungsprämien werden laut Ministerium noch 2020 ausbezahlt. Förderfähige Risiken sind Starkfrost, Sturm und Starkregen. Die Selbstbeteiligung liege bei mindestens 20 %. Die maximale Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro Hektarhöchstwert bei Wein- oder Tafeltrauben.
Die Antragsteller sollten sich vor Vertragsabschluss vergewissern, ob das Versicherungsunternehmen am Pilotprojekt teilnimmt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der jährlichen Prämie. Ausgenommen sind Anbauflächen mit festinstallierten Schutzvorkehrungen gegen Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen wie Frostschutzberegnung, Heizdrähte, Folientunnel; Brach- oder Rodungsflächen; Junganlagen bei Wein (1. Standjahr).
Immer Förderantrag vor Versicherungsabschluss
Es ist darauf zu achten, dass beantragte Fläche und versicherte Fläche übereinstimmen, das führte dieses Jahr zu vielen Rückfragen. Der Antrag Zuwendungen ist stets vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zu stellen. Werden Flächen zugepachtet, so ist vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Bereits bestehende Versicherungsverträge können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden. Der Förderantrag steht zum Download bereit unter: https: //foerderung.landwirtschaft-w.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung +Versicherungspraemien+im+ Obst-+undWeinbau. mlr.bwl