Fortschritte für den Weinsektor

GAP-Reform

Die europäischen Gesetzgeber verständigten sich während des „Supertrilogs“ der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Regelungen für den Weinbausektor. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) äußerte sich zufrieden über die Ergebnisse. Das EU-Parlament und der Rat einigten sich auf Folgendes: Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal 1 % wird bis 2045 verlängert, dabei sind zwei Halbzeitüberprüfungen zur Evaluierung vorgesehen. Es wird einen einheitlichen, spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Nährwert-/Brennwertdeklaration und die Angabe von Zutaten geben, der nur für den Brennwert verpflichtend auf dem Etikett ist. Die Angabe der Zutaten soll in elektronischer Form möglich sein. Bei der neuen EU-Weinbaukategorie „entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ sollen die Regeln zur teilweisen Entalkoholisierung auch für geschützte Ursprungbezeichnungen gelten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd blickt besorgt auf die Umschichtung von Geldern aus der 1. in die 2. Säule, die zusätzliche Auflagen für den Erhalt der Direktzahlungen voraussetzen. red