Franken: Frankenwein Selection 2015

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Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2015 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2015 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) anmelden. Nur wenn diese Meldung vorliegt, kann der Wein bei der späteren Anstellung zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung die Bezeichnung „Selection“ erhalten. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab 1. Mai 2015 vor Ort als für „Selection“ bestimmte Rebflächen zu kennzeichnen.
Die Bezeichnung „Selection“ ist in Franken den Rebsorten Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder und Spätburgunder vorbehalten.
Antrag im Internet
Anzugeben sind die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Die Meldungen können mit formlosem Schreiben erfolgen. Die LWG stellt im Internet unter www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php ein Formblatt zur Verfügung.
LWG