Fristverlängerung bei Hilfen für das Ahrtal

Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds

Die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbau­fonds für das Ahrtal wird um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die gesamte Landesregierung hatte sich bei Bundesfinanzminister Christian Lindner dafür eingesetzt.
„Es geht im Ahrtal nicht um reinen Wiederaufbau, sondern auch um zukunftsfähige, nachhaltige Konzepte. Zeitdruck ist dabei kontraproduktiv“, so die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt. Die Akteure im Tal und auch auf den Höhenlagen haben sich auf einen gemeinsamen Weg gemacht. Das entwickelte Konzept kann nun ohne den Druck der Antragsfrist, die die Menschen an der Ahr als erdrückend beschrieben haben, umgesetzt werden.
Es entspanne sich die Situation auch für Unternehmer, die bisher den Wiederaufbau noch nicht angehen konnten, weil Gutachten fehlten oder Bauarbeiten aus anderen Gründen noch nicht eingeleitet werden konnten. Der enge Dialog zwischen Betrieben, Kammern und Politik habe sich bewährt – in der Beratung und als Rückmeldesystem für die Anpassung der Verfahren. mwvlw