Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind aufgerufen, ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Betroffen sind neben den grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen auch Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und 19.01.2013 ausgestellt wurden. Klasse T nicht vergessen! Die Führerscheine sollen EU-weit nach einheitlichem Muster gestaltet werden. red