Führerscheine umtauschen

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind aufgerufen, ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umzutau­schen. Betroffen sind neben den grauen und rosafarbenen Papierführerscheinen auch Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und 19.01.2013 ausgestellt wurden. Klasse T nicht vergessen! Die Führerscheine sollen EU-weit nach einheitlichem Muster gestaltet werden. red