Die Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen auf 0,3 % der Referenzrebfläche soll in Deutschland für weitere drei Jahre bis zum Jahr 2026 aufrechterhalten werden. Das fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Die Länderkammer folgte damit einer Empfehlung ihres Agrarausschusses. Ziel der Regelung ist es, einem Preisverfall auf dem Fassweinmarkt entgegenzuwirken. EU-rechtlich wäre eine Begrenzung auf bis zu 1 % der Referenzrebfläche möglich.
Die Novelle des Weingesetzes dient dazu, EU-rechtlichen Änderungen im nationalen Recht Rechnung zu tragen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch künftig eine reibungslose Auszahlung von Brüsseler Fördermitteln im Weinsektor erfolgt. age