Glaubwürdige Werbung zur Nachhaltigkeit

Neue EU-Regeln stärken faire Betriebe

Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ bringt für Betriebe, die Wein herstellen oder vertreiben, wichtige Änderungen bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist mehr Klarheit für Verbraucher und fairere Wettbewerbsbedingungen. Die Regeln gelten verbindlich ab 27. September 2026, bis dahin bleibt Zeit zur Anpassung.
Für die Praxis heißt das vor allem: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ dürfen nicht mehr pauschal verwendet werden. Aussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Werbung mit „klimaneutral“ reicht nicht mehr aus, wenn sie nur auf CO₂-Kompensation basiert. Zukunftsversprechen sind nur noch erlaubt, wenn es dafür einen überprüfbaren Plan gibt.
Anerkannte Zertifizierungen, etwa im Ökoweinbau, bleiben eine sichere Grundlage. Gleichzeitig werden nicht überprüfbare oder selbst entwickelte Siegel eingeschränkt. Das schützt Betriebe, die seriös arbeiten, vor unlauterem Wettbewerb.
Weitere Vorgaben betreffen die Haltbarkeit von Produkten und Information für Kunden. Bei digitalen Anwendungen gilt: Updates dürfen Geräte nicht heimlich verschlechtern, etwa durch Verlangsamung.
Die Einhaltung der neuen Regeln wird nicht zentral von der EU überwacht, sondern durch Behörden in den Ländern und den Wettbewerb. In der Praxis bedeutet das: Mitbewerber, Verbände und Organisationen im Ökobereich werden genauer schauen und gegen unzulässige Aussagen vorgehen. Wo mit Nachhaltigkeit geworben wird, wächst die Verantwortung, solche Aussagen sauber zu prüfen und Missstände keinesfalls zu übersehen.
Insgesamt bedeuten die neuen Regeln mehr Anforderungen, aber auch klare Vorteile: Ehrliche Betriebe können sich besser vom Wettbewerb abheben und das Vertrauen ihrer Kunden stärken. bs