Der Bundesrat hat am 14. Juni, bei der Abstimmung über die Pflanzenschutzanwendungsverordnung den Weg für den weiteren Einsatz von Glyphosat in Deutschland freigemacht. Glyphosathaltige Produkte dürfen somit über den 30. Juni 2024 hinaus eingesetzt werden. Damit gelten im Wesentlichen weiterhin die Bestimmungen, an die sich die Landwirte seit 2021 in der Anwendung von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln halten. In Wasserschutzgebieten ist der Wirkstoff weiterhin tabu.
Die Bayer AG hat in einem Rechtsstreit in den USA um mögliche Folgen der Anwendung von Glyphosat, einen Teilerfolg für sich verbuchen können. Ein Gericht in Philadelphia stutzte die dem Kläger ursprünglich zugesprochene Entschädigung von 2,07 Mrd. auf 368 Mio. Euro. Dennoch kündigte der Konzern an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben 14 der letzten 20 Prozesse gewonnen, zudem seien die meisten Klagen beigelegt worden.
Auf Wissenschaft berufen
Bayer zufolge hat sich gezeigt, dass Prozesse zugunsten des Konzerns entschieden werden, wenn die wissenschaftlichen Fakten im Mittelpunkt stehen. Der Konzern hob erneut hervor, dass keine Regulierungsbehörde Glyphosat als krebserregend eingestuft habe.
Auf EU-Ebene wurde die Wirkstoffgenehmigung Ende letzten Jahres bis zum 15. Dezember 2033 erteilt, nachdem ihre Gesundheits- und Sicherheitsbehörden, darunter die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), bei ihrer Überprüfung keine kritischen Bereiche festgestellt hätten, die sich auf die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt auswirken. Eine sachgemäße Anwendung von Glyphosat sei selbstverständlich. age