Hilfe für Hochwasser- und Frostgeschädigte

SVLFG

Viele Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht absehbar. Die SVLFG bietet Betroffenen Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten an:
Ansprechpartner in Bayern 0561/785-13631, Baden-­Württemberg 0561/785-16038, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 0561/785-17303, Thüringen und Sachsen 0561/785-12669. Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer finden sich auch im Internet unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Beitragsstundung (E-Mail: versicherung@svlfg.de oder 0561 785-0). Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung der Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-­Fälligkeit beantragen.
Krisenhotline: 0561 785-10101. Versicherte erhalten täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif). SVLFG