Höfer begrüßt Beschlussfassungen im DWV

Nahe

Foto: WBV Nahe
Mitte Juni 2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine finalen Vorschläge zur Reform des deutschen Weinrechts vorgelegt und damit den offiziellen Konsultationsprozess mit Verbänden und Ländern eingeleitet. Die Weinanbaugebiete sind danach frei, die Gebietsprofile mit ihren Schutzgemeinschaften selbstständig auszuarbeiten.

So kann die Schutzgemeinschaft Nahe für Wein mit der g.U. Nahe die Zulassung neuer Rebsorten, die Änderung des Hektarertrags, der Mostgewichte oder die Neuabgrenzung des Gebietes beantragen. Weinbaupräsident Dr. Thomas Höfer zeigte sich erfreut über die erzielten Ergebnisse: „Mit den im Deutschen Weinbauverband einstimmig gefassten Beschlüssen bezüglich der Herkunftsprofilierung können wir als Weinerzeuger der Nahe sehr zufrieden sein. „Wir finden uns in den Beschlussfassungen des DWV wieder und können unsere Vorstellungen auch nach der Weingesetzänderung weiterverfolgen, zumal der Gesetzgeber den regionalen Schutzgemeinschaften dabei auch einen sehr großen Gestaltungsspielraum für die Profilschärfung der einzelnen Herkunftsstufen einräumt.“

Qualitätspyramide für die Nahe ausarbeiten

Jetzt gelte es gemeinsam mit unseren Partnern in der Schutzgemeinschaft Nahe, die die Reform des Weingesetzes beziehungsweise der Weinverordnung einräumen, auszuschöpfen und zum Wohle des Anbaugebietes eine Qualitätspyramide für die Nahe auszuarbeiten. „Dies stellt für uns alle eine große Herausforderung dar, aber nach den bisher sehr konstruktiv und vertrauensvoll geführten Gesprächen wird uns das an der Nahe gemeinsam auch gelingen“, ist sich Weinbaupräsident Dr. Höfer sicher. WBV Nahe