Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2022

Umstrukturierung

Vom 3. bis 31. Mai 2021 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden, damit die Rodung mit Erlaubnis gleich nach der Ernte erfolgen kann. Eine weitere Antragsfrist vom 1. bis 30. September 2021 sollte nur für im Spätjahr neu erworbene Flächen genutzt werden. Es gibt Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar, je nach Lage der Fläche in Flach , Steil- oder Steilstlage und nach Bewirtschaftungsintensität.
Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit. Wenn die Flächen nicht gerodet wurden, müssen sie erneut beantragt werden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininforma­tionsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/ wip-weininformationsportal/.
Die Formulare können aber auch über die Internetseite des Mainzer Weinbauministeriums unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung ausgedruckt und zur Antragstellung genutzt werden. mwvlw