Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutz (IP) ist EU-weit gesetzlich vorgeschrieben (EU-Richtlinie 2009/128/EG) und auch im deutschen Pflanzenschutz-Gesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG) verankert. Zukünftig muss die Umsetzung des IP bei Fachrechtskontrollen überprüft werden, teilt das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium mit.
Unter Federführung des Landes Baden-Württemberg wurde die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt. Die Broschüre enthält einen einseitigen Fragebogen, der vom Betrieb auszufüllen und bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Der ausgefüllte Fragebogen bleibt im Betrieb und ist mit den Unterlagen zum Pflanzenschutz aufzubewahren.
Zu beachten ist, dass der Fragebogen kulturübergreifend verfasst ist und auch Punkte enthält, die bei Sonderkulturen keine Rolle spielen. Die Beratungsdienste der DLR stellen Erläuterungen und Beispiele zur Verfügung.
Wenn der Betrieb an Qualitätssicherungsmaßnahmen (QS) oder Kontrollen teilnimmt, wie sie von einigen Verbänden eingefordert werden und diese QS- oder Kontrollmaßnahmen die Grundsätze des IP enthält, kann dies alternativ bei Kontrollen nachgewiesen werden.
Nach einer Pilotphase wird ab 2021, länderspezifisch geregelt, mit der Umsetzung und Kontrolle begonnen. In Rheinland-Pfalz ist die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) zuständig.
Die Broschüre mit dem Fragebogen steht zum Beispiel auf der Website des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland- Pfalz Süd zum Download bereit (https://www.bwv-rlp.de/ip-broschuere-2021) oder kann über die Homepage der DLR abgerufen werden (https://www.dlr.rlp.de/Pflanzenschutz/DieallgemeinenGrundsaetzedesintegrierten-PflanzenschutzesFebruar2021). mwvlw