Kein Spritzer auf die Haut

Arbeitskleidung beim Pflanzenschutz und bei Laubarbeiten

Foto: SVLFG
Lange Arbeitskleidung ist Pflicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Laubarbeiten. Persönliche Schutzausrüstung bei Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln besteht aus beschichteten Kleidungsstücken wie Ärmelschürze, Handschuhe oder ähnliches. Folgt man der Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL), kommt auch der sonst getragenen Arbeitskleidung eine Schutzfunktion zu, wie Sebastian Thallmair von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt.
Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 11 vom 24.5.2025 ab Seite 24.