Keine Entalkoholisierung für g.U.- und g.g.A.-Weine

Italien

Italiens Regierung hat beschlossen, die Authentizität seiner hochwertigsten Weine zu schützen. Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida verkündete, dass in Italien Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) nicht entalkoholisiert werden dürfen.
Der Entwurf des Dekrets über entalkoholisierte Weine schreibt eine räumliche Trennung der Produktionen vor. In Italien muss der Entalkoholisierungsprozess in Anlagen außerhalb der normalen Weinproduktion stattfinden. Die Hersteller müssen online registriert sein und über eine entsprechende Lizenz verfügen.
Experten bezweifeln, dass solche Weine in Italien so erfolgreich sein werden wie alkoholfreies Bier in Deutschland. Das No-/Low-Segment, dessen Potenzial seitens der beteiligten Interessenverbände auf 0,5 % des Marktes geschätzt wurde, könnte nach Prognosen der EU-Kommission jährlich um 15 % wachsen. In Italien würde dies etwa 22,5 Mio. l entalkoholisierten Wein pro Jahr bedeuten. bs