Klage gegen Niedrigpreise gewonnen

Frankreich

Ein Handelsgericht in Bor­deaux hat die beiden promi­nenten Handelshäuser Cordier und Ginestet wegen zu niedriger Kaufpreise für Fassweine verurteilt. Das berichten französische Fachmedien. Geklagt hatte der Winzer Rémi Lacombe, der 138 ha im Médoc bewirtschaftet. Lacombe hat mit der Klage für einen Präzedenzfall für ein vor fünf Jahren eingeführtes Recht (Loi Égalim) gesorgt. Der vom Gericht bestätigte Vorwurf lautete auf Ankaufpreise weit unter den Herstellungskosten (kolportiert minus 25 %). Das Gericht verurteilte Cordier zur Zahlung von 202.000 Euro und Ginestet zur Zahlung von 153.000 Euro an den Winzer. Das Urteil hat erhebliche Sprengkraft, weil alle vermeintlich zu niedrig bepreiste Verträge unter juristischen Vorbehalt gestellt werden. Es ist noch nicht rechtskräftig. ja