Was illegalen Zusatz von Aromen, Wasser oder Zucker betrifft, bleibt die Zahl schwerwiegender Verstöße gegen das Weinrecht niedrig, es kommt aber vor. Das zeigt die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022. Deutlich häufiger sind Kennzeichnungsfehler auf Weinetiketten.
Um die Verbraucher und redlich arbeitende Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im vergangenen Jahr 4.150 Kontrollen in Weinbaubetrieben vor Ort durchgeführt und 3.900 Proben in den Laboren des LUA untersucht. Beanstandet wurden unter anderem schwerwiegende Täuschungen und Verfälschungen, bei denen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss: 2022 fielen insgesamt 52 Proben (1,3 %) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen wie etwa durch die verbotene Zugabe von weinfremden Aromastoffen. Der Gesetzgeber zieht aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen.
Auch den verbotenen Zusatz von traubenfremdem Zucker weisen die Fachleute des LUA immer wieder nach – im vergangenen Jahr in einem Landwein aus Rheinland-Pfalz. Die Isotopen-Untersuchung mit dem komplexen Verfahren der Kernspinresonanzspektroskopie zeigte, dass die Süße in diesem Wein ausschließlich aus Zuckern der Zuckerrübe stammte. Ein klarer Verstoß gegen das Weinrecht.
Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich im vergangenen Jahr auf die Kennzeichnung. Häufige Mängel sind ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (z.B. trocken oder halbtrocken) oder unzutreffende Rebsortenangaben. LUA RLP