Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Naturschutzes sowie zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Der Weinbau ist historischer Bestandteil vielfältiger Kulturlandschaften und trägt in erheblichem Umfang zur Biodiversität, zum Erhalt wertvoller Lebensräume und zur Strukturvielfalt bei. Vor diesem Hintergrund sieht der DWV den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) im Rahmen der EU-Naturwiederherstellungsverordnung kritisch, steht diesem ablehnend entgegen und fordert grundlegende Nachbesserungen.
Klaus Schneider, DWV-Präsident, ordnet den Entwurf als „inakzeptablen Rückschritt für die dringend benötigte Planungssicherheit im Weinbau“ ein und sieht klaren Handlungsbedarf. Der Deutsche Weinbauverband erklärt die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte:
Kooperation und Freiwilligkeit statt Vorgaben
Der Entwurf fokussiert, so bewertet es DWV-Generalsekretär Christian Schwörer, „zunehmend auf ordnungsrechtliche Instrumente, statt sich an den Grundsätzen der Kooperation und Freiwilligkeit zu orientieren“. Daher vermisse der DWV eine frühzeitige, substanzielle Beteiligung der betroffenen Bewirtschaftenden. Ein Beteiligungsprozess müsse langjährige Erfahrungen der Praxis einbeziehen und die demokratische Legitimation durch Bundestag und Bundesrat sowie die Einbindung der Bundesländer sicherstellen, welche die Umsetzung tragen“.
Der Weinbau fordert, in den Erarbeitungsprozess einbezogen zu werden und möchte an der Erstellung und Umsetzung der Wiederherstellungspläne konstruktiv mitwirken. Vor allem, wo Betriebe Flächen aufgeben oder solche Angebote gemacht werden können, bestehe die Bereitschaft, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, was einen partnerschaftlichen und transparenten Ansatz statt einseitiger Maßnahmenvorgaben erfordert.
Fehlende Planungssicherheit für Weinbaubetriebe
Trotz seines Umfangs von über eintausend Seiten bleibe der NWP oft unkonkret und allgemein. Häufig sei nicht erkennbar, welche staatliche Ebene für die Umsetzung einzelner Maßnahmen verantwortlich sein soll. Dies erschwert eine belastbare Folgenabschätzung und verhindert die notwendige Planungssicherheit für die Betriebe.
Biodiversität des Weinbaus und der Steillagen
Der Weinbau ist eine Sonderkultur mit unterschiedlichsten Bewirtschaftungsformen und besonderen Leistungen für den Naturschutz. Steillagen zeichnen sich durch kleinstrukturierte Landschaften mit Trockenmauern, Böschungen, Hecken, Säumen und vielfältigen Übergangsbereichen aus. Diese mosaikartigen Strukturen bieten zahlreichen spezialisierten Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume.
Die Erhaltung dieser Flächen ist zunehmend durch wirtschaftlichen Druck gefährdet. Ein Rückzug des Weinbaus aus Steillagen hätte erhebliche negative Folgen für Biodiversität, Kulturlandschaft und Tourismus. Frühere und gegenwärtige Leistungen des Weinbaus müssen anerkannt und bei weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden.
Natura 2000- und FFH-Gebiete
Ein erheblicher Teil der Rebflächen liegt in oder in unmittelbarer Nähe zu Natura-2000- und FFH-Gebieten. Verschärfungen in diesen Schutzkulissen würden den Weinbau besonders treffen oder ihn aus diesen Gebieten vertreiben. Diese würden zu verödenden Brachen verkommen, denn der Weinbau trägt dort zum Erhalt strukturreicher Landschaften und spezialisierter Arten bei.
Pflanzenschutz nach fachlichen Kriterien
Eine pauschale Reduktion von Pflanzenschutzmitteln lehnt der DWV ab. Reduktionsziele müssen sich an fachlichen Kriterien, am Infektionsdruck, an der Witterung sowie der Verfügbarkeit geeigneter und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen orientieren.
Ziele müssen Klimawandel berücksichtigen
Der Klimawandel verändert die natürlichen Standortbedingungen tiefgreifend. Wiederherstellungsziele dürfen nicht allein an historischen Zuständen orientiert sein, sie müssen auch die zukünftigen klimatischen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Fundierte Folgenabschätzung fehlt bislang
Bislang fehlt eine fundierte Folgenabschätzung der geplanten Maßnahmen. Weder die wirtschaftlichen Auswirkungen noch Konsequenzen für Wettbewerbsfähigkeit, Flächennutzung, Betriebsstrukturen oder die Zukunft des Weinbaus wurden ausreichend untersucht.
Fehlende Berücksichtigung der Praxis
Der Entwurf berücksichtigt die betrieblichen, sozialen und wirtschaftlichen Realitäten der betroffenen Weinbaubetriebe nur unzureichend. Regionale Unterschiede, betriebsindividuelle Voraussetzungen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe werden bislang kaum einbezogen.
Gleichberechtigung der Bewirtschaftungsformen
Der DWV steht der Förderung des Ökoweinbaus grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings darf dies nicht zu einer Benachteiligung der anders wirtschaftenden Betriebe führen, welche die Mehrheit im Weinbau stellen. Auch Maßnahmen außerhalb der Ökobewirtschaftung tragen zur Erreichung der Ziele des NWP und der EU-Wiederherstellungsverordnung bei. Die künftigen Fördermaßnahmen sollten technologieoffen, an messbaren Umweltleistungen orientiert und für jegliche Bewirtschaftungsform offen sein.
Finanzierung des NWP
Neue Anforderungen dürfen nicht ohne gesicherte Finanzierung des NWP eingeführt werden. Der DWP hat Sorge, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen von den Betrieben selbst getragen werden muss. Es bestehe laut Weinbaupräsident Schneider „die Hoffnung, dass die bereits erbrachten Biodiversitätsleistungen des Weinbaus künftig stärker honoriert werden“, doch angesichts der absehbar engen finanziellen Spielräume der GAP bezweifelt Schneider, „ob tatsächlich ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Zusätzliche Leistungen für den Naturschutz müssen vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden“.
Der deutsche Weinbau ist weiterhin bereit, sich aktiv und konstruktiv in die Erstellung des NWP einzubringen. „Ein erfolgreicher Naturschutz kann jedoch nur gemeinsam mit den Bewirtschaftenden gelingen und nicht gegen sie“, betont Schwörer. DWV