Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden auch Investitionen gefördert. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, können noch bis Ende Juni Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56) gestellt werden. Die Anträge nehmen bei den Hecken und Feldgehölzen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen, die für Steinmauern in Steillagen können bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022.
Wer auf seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Steigerung der Artenvielfalt neue Struktur- und Landschaftselemente anlegen will, wird im KULAP ebenfalls fündig. Die anfallenden Kosten übernimmt zu 80 % der Freistaat.
Nähere Infos dazu gibt es im Internet-Förderwegweiser des Agrarministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. StMELF