Die Notwendigkeit zur Durchführung von Bodenuntersuchungen im Rahmen von Förder- und Umweltprogrammen und den mit der Düngeverordnung (DüV) verbundenen Auflagen, verlangen von vielen Winzern eine Beprobung und Untersuchung ihrer Böden. Häufig wird das als lästige Pflicht empfunden. Dr. Edgar Müller, DLR RNH, zeigt auf, warum Bodenproben als ein wichtiges Steuerungselement angesehen werden sollten. Mehr dazu im DWM Nr. 23 vom 24. November 2018 ab Seite 28.