Das rheinland-pfälzische Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten hat die Kreisverwaltungen darüber informiert, dass es diesen Sommer vorerst kein Antragsverfahren für neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz geben wird.
Grund dafür, dass keine Anträge für neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz gestellt werden, ist die Unsicherheit aus laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2028. Neue fünfjährige Verpflichtungen (2027 bis 2031) würden in die neue Förderperiode hineinragen, ohne dass der Rechtsrahmen ab 2028 bekannt sei.
„Es bestünde ein erhebliches finanzielles Risiko für den Landeshaushalt und ein Verlust an Gestaltungsspielraum für Landwirtschaft und Umweltschutz. Die gebundenen Mittel stünden uns künftig nicht mehr zur Verfügung“, so Ministerin Marion Gentges.
Das Land Rheinland-Pfalz prüfe, welche Finanzierungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen es zwischen beiden Förderperioden gebe und inwiefern Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Grünland und die Umstellung auf Ökolandbau weiter gefördert werden können.
„Wir suchen finanzielle Gestaltungsräume für Antragsstellungen in dieser Förderperiode. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für Landwirte und Verwaltung zu schaffen und Spielräume aufrechtzuerhalten, um den kooperativen Naturschutz voran zu bringen“, erklärt Ministerin Christine Schneider. red