Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, hat die Lieferfrist für Landmaschinen im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft verlängert und die Auswahl ausgeweitet. So soll ein größtmöglicher Mittelabfluss gewährleistet werden.
Mit dem Start des eine Milliarde Euro starken Programms im vergangenen Jahr hatte die Bundesministerin einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft angestoßen. Mit der Förderung modernster Technik, unter anderem für das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, werden Klima- und Umweltschutz auf der einen und Erntesicherung und Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite zusammengebracht.
Investitionsprogramm verlängert
Auch aufgrund der Corona- Pandemie ist die Produktionskapazität und Lieferfähigkeit der Hersteller von Maschinen und Geräten beeinträchtigt. Die Lieferung innerhalb der in der Bewilligung vorgegebenen Frist ist nicht immer gewährleistet. Deshalb hat Klöckner beschlossen, dass die Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen können. Anträge hierfür können ab dem 1. August 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden.
Lieferschwierigkeiten sind nachzuweisen
Als Nachweis der Lieferschwierigkeit ist dem Übertragungsantrag eine Bestätigung des Anbieters (Händler/Hersteller) beizufügen, dass das Produkt nicht fristgerecht lieferbar ist. Informationen zum Antrag werden auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank bekannt gegeben.
Eine weitere Erleichterung: Bisher konnte ein Zuwendungsempfänger bei nachgewiesenen Lieferengpässen nur auf einen anderen Fördergegenstand der gleichen Produktkategorie wechseln, wenn der neue Fördergegenstand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung bereits auf der Positivliste verzeichnet war. Diese Regelung wurde gelockert, damit möglichst viele Betriebe von der Förderung im Sinne des Klimaschutzes profitieren: Ab sofort kann auch eine Maschine der gleichen Kategorie gefördert werden, die erst nach der ursprünglichen Antragstellung auf die Positivliste aufgenommen wurde. Auch hier müssen Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. BMEL