Maut-Terminals werden abgebaut

Manuelles Einbuchen mittels App

Foto: Toll-Collect
Bis Ende Juni 2022 will der Betreiber des Mautsystems in Deutschland, die Firma Toll Collect, die letzten 120 Mautstellen-Terminals abbauen. Laut Toll Collect sind die Buchungen an den Mautstellen-­Terminals kontinuierlich zurückgegangen, sodass diese nicht mehr benötigt werden. Im Schnitt gebe es bundesweit aktuell an den rund 60 Standorten nur noch weniger als 2.000 Buchungen pro Woche.
Auch wenn die meisten Kunden die LKW-Maut über das automatische Verfahren über die eingebaute On-Board Unit (OBU) bezahlen (knapp 99 % der Mauteinnahmen werden über diesen Weg abgewickelt), ist das manuelle Einbuchen für Unternehmen, die nur selten mautpflichtig unterwegs sind, noch möglich. Das manuelle Einbuchen funktioniert über die Toll Collect-App aus dem stehenden Fahrzeug heraus von überall jederzeit mit dem Smartphone oder Tablet. Die App ist kostenlos in den Stores der Betriebssysteme verfügbar.
Die On-Board Unit (OBU) wird kostenlos von Toll Collect zur Verfügung gestellt, muss jedoch auf eigene Kosten von einer dafür zertifizierten Werkstatt eingebaut werden. Bezahlt wird die Maut über Kredit- oder Tankkarten, alternativ ist das Lastschriftverfahren möglich. Üblicherweise ist die Maut fällig für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die auf Autobahnen und Bundesstraßen (ab 01.07.2018) unterwegs sind. Für Landwirtschaft und Weinbau gibt es einige Befreiungen, die allerdings streng ausgelegt werden durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Ausnahmen für „eigene Erzeugnisse“ gelten nur für unverarbeitete Produkte aus der eigenen Urproduktion wie Trauben, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Obst und Gemüse, unverarbeitete Milch, Eier oder Tierfutter.
Das BAG sieht weiterverarbeitete Produkte als nicht befreit an, selbst wenn die Weiterverarbeitung durch den Urproduzenten erfolgt ist. Dies betrifft Wein, Säfte, Marmelade, Milchprodukte, eingemachtes und tiefgekühltes Obst und Gemüse. Transporte von Produkten aus der Urproduktion durch Händler, Spediteure oder Weiterverarbeitungsbetriebe sind laut der BAG nicht befreit, da diese nicht selbst in der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind.
Die Länge des mautpflichtigen Straßennetzes beträgt über 100.000 Kilometer (beide Fahrtrichtungen). Etwa ein Viertel der Strecke sind Bundesautobahnen. Der überwiegende Teil sind Bundesstraßen. red