Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn verabschiedet, aber die Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitsaufzeichnungspflichten soll erst einmal nicht kommen. Die Bundesregierung will die Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen vermeiden.
Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium sollen prüfen wie durch elektronische, manipulationssichere Arbeitsaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen übermäßig belastet werden. Geprüft werden soll dazu die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassung, die den Arbeitgebern kostenfrei zu Verfügung gestellt werden kann.
Steillagenanbau durch erhöhte Kosten gefährdet
Die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 sorgt für Unmut in der Landwirtschaft, wegen der erwarteten Verschärfung des Wettbewerbs. Dies gefährde die Wirtschaftlichkeit des Obst-, Gemüse- und Weinbaus sowie der Steillagen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde umgesetzt. Zukünftige Anpassungen sollen auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn zu ermöglichen.
Aktuell würden die deutlich gestiegenen Energie- und Betriebsmittelkosten nicht durch den Erlös der Erzeugnisse ausgeglichen. Die stufenweise Erhöhung des Mindestlohns von Januar 2021 bis Oktober 2022 bedeutet für die Betriebe, dass sie eine Angleichung der Lohnkosten von mehr als 20 % stemmen müssen. Die Anpassungen müssten zudem im gesamten Lohngefüge des Betriebes vorgenommen werden, da alle Qualifikationen zu berücksichtigen seien. age