Ministerrat beschließt neues Weingesetz

Österreich

Die stärkere Profilierung österreichischer Herkunftsweine ist das Ziel der Novelle des Weingesetzes, die der österreichische Ministerrat beschlossen hat. Nach Angaben des Wiener Landwirtschaftsministeriums erhält die Weinwirtschaft des Alpenlandes mit der Neuregelung mehr Alleinstellungsmerkmale. Im Rahmen der Gesetzesnovelle würden grundsätzlich strengere Maßstäbe bezüglich Qualität und Herkunftscharakter der heimi­schen Weine gesetzt. Dazu werde der seit längerem verwendete Herkunftsbegriff der „Orts­übergreifenden Weinbaugemeinde“ rechtlich ver­ankert.

Enthalten sei außerdem eine Neufassung der Bestimmungen zur Erntemeldung und zur Bestandsmeldung, so das Agrarressort. Diese diene der Vorbereitung der zukünftigen Erfassung der Meldungen mittels eines Online-Tools. Die geplante Digitalisierung des gesamten Meldewesens werde für die Weinbaubetriebe eine spürbare bürokratische Erleichterung bringen.

Laut Ressortchef Norbert Totschnig wird mit dem stetigen Ausbau der Herkunfts- und Qualitätsweine DAC ein Mehrwert für Österreichs kleinstrukturierte Weinwirtschaft geschaffen. Für Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager ist die Novelle ein weiterer Schritt zur Professionalisierung des Weinsektors. Vor allem mit der Einführung der Ortsweinebene könne die Herkunftshierarchie der DAC-Weine weiter ausgebaut und finalisiert werden. Österreich zählt insgesamt rund 11.000 Winzer. Rund 80 % der Erntemenge ist üblicherweise dem Qualitätsweinbereich zuzuordnen. Mehr als 20 % der Rebflächen im Land werden biologisch bewirtschaftet. age