Die Nachfrage nach Modulberatung ist in der neuen GAP-Förderperiode so hoch, dass das Budget von 8,5 Mio. Euro pro Jahr deutlich überschritten wird. Um die geförderte Modulberatung weiterhin allen landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg anbieten zu können, sind Kürzungen bei den Fördersätzen und die Einführung einer Obergrenze an förderfähigen Modulberatungen erforderlich.
Die Fördersätze der Beratungsmodule wurden zum 1. August 2024 wie folgt gesenkt:
- Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
- Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.
Die gesenkten Fördersätze gelten für Modulberatungsverträge, die seit dem 1. August 2024 abgeschlossen wurden. Ein Unternehmen bekommt künftig pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert. Verträge, die bis zum 31. Juli 2024 schriftlich abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Der erste relevante Zeitraum beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2025. Vor allem Betriebe, die Beratungsmodule bei unterschiedlichen Organisationen buchen, müssen selbst darauf achten, dass sie die Obergrenze pro Jahr nicht überschreiten. Denn die fünfte Modulberatung pro Jahr (und mögliche weitere) können nicht gefördert werden.
Infos zur Modulberatung
gibt es auf der folgenden Seite: https://bzl.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite. mlrbwl