Nachhaltigkeit muss belegt werden

EU-Regeln gegen unlauteren Wettbewerb

Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – kurz EmpCo-­Richtlinie (EU) 2024/825. Sie ändert nicht das Weinrecht, sondern die Werbung: Wer Produkte mit Nachhaltigkeitsversprechen bewirbt, muss diese künftig belegen können. Für den Weinmarkt, der wie kaum eine andere Branche mit Begriffen wie „naturbelassen“, „nachhaltig“ oder „grün“ wirbt, bedeutet das eine tiefgreifende Zäsur.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Die Richtlinie wird über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt (DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN 18, S. 10) und führt vier neue Per-se-Verbote ein: pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst entworfene Öko-Siegel ohne externe Prüfung, Klimaneutralitäts-Claims auf Basis reiner Kompensation sowie Gesamtprodukt-Aussagen bei nur teilweiser Eigenschaft. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahres­umsatzes geahndet werden, eine gerichtliche Einzelfallprüfung ist nicht erforderlich.
Ecovin-Mitglieder sind klar im Vorteil
Wer Ökoweinbau betreibt und einem Verband wie Ecovin angehört, muss die neue Rechtslage nicht fürchten. Das Ecovin-­Markenzeichen erfüllt alle Anforderungen, die die Richtlinie an ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel stellt: jährliche, unabhängige Kontrolle durch staatlich zugelassene Stellen nach EU-Öko-Verordnung und den strengeren Verbandsrichtlinien, transparente, öffentlich zugängliche Kriterien und ein eingetragenes Warenzeichen seit 1990. Ecovin-Winzer können mit vollem Vertrauen auf ihre Zertifizierung verweisen. Natürlich gelten auch hier die oben angesprochenen Per-se-Verbote, aber durch Verweise auf die EU-Öko-Verordnung und die Verbandsrichtlinie von Ecovin sind zahlreiche Aussagen aus dem Kontext Nachhaltigkeit und Ökologie eindeutig belegt und zertifiziert.
Das neue Regelwerk auf einen Blick:
  • 27.09.2026: EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland über das UWG verbindlich
  • Gilt für alle B2C-Kommunikation: Etikett, Website, Social Media, Messen
  • Mögliches Bußgeld ohne Einzelfallprüfung: bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Betrifft Kleinstbetriebe, wie auch große Weinerzeuger
Ecovin begleitet seit 1985 Betriebe auf dem Weg in den Ökoweinbau – mit persönlicher Beratung durch die Geschäftsstelle in Oppenheim und die Regionalgruppen, geprüfter Zertifizierung nach EU-Öko-­Verordnung und Ecovin-Richtlinie sowie einer Vermarktungsplattform, etwa dem EcoWinner-Wettbewerb und Gemeinschaftsständen auf unterschiedlichen Messen.
Die neue Rechtslage ist für Ecovin eine Bestätigung: Wer zertifiziert ökologisch wirtschaftet, kann einen Wettbewerbsvorteil gewinnen. Interessierte Betriebe erhalten eine kostenfreie Erstberatung über die Ecovin-Geschäftsstelle. Bitte per Mail melden unter: info@ecovin.de oder www.ecovin.de/mitgliedschaft. Ecovin