Neue Gebietskulissen im Geobox-Viewer

Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz

Die Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz informiert über die Änderung der Landesdüngeverordnung (LDüV) 2021, die am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Durch die (LDüV) werden zusätzliche Anforderungen an die Düngung in den Nitrat- und Phosphat-Gebieten gestellt. Geändert hat sich das Vorgehen bei der Gebietsausweisung:
Bisher erfolgte die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) und mit Phosphat eutrophierten Gebiete (gelbe Gebiete) nach dem Verursacherprinzip. Hier gingen zusätzlich zu den Nitratkonzentrationen der Grundwasser-Messstellen über eine Nährstoffmodellierung (Thünen-Institut) auswaschungsgefährdete Stickstoffüberschüsse und eingesetzte Düngermengen ein.
Zudem wurde für die Ausweisung der „alten“ Nitrat-Kulissen ein weiteres Wasserhaushaltsmodell (Forschungszentrum Jülich) mit wesentlichen Einflussgrößen auf die Nitrat­auswaschung wie Bodenarten, Niederschlägen und Grundwasserneubildungsraten herangezogen. Ähnlich komplex waren die Modellierung und damit die Gebietsausweisung für die Phosphat-Kulissen. Dieses Vorgehen (Messstellen + Modellierungen) wurde von der EU jedoch nicht akzeptiert.
Nach EU-Vorgaben gilt nun allein das Vorsorgeprinzip
Neu: Nach den aktuellen EU-­Vorgaben wird jetzt allein das Vorsorgeprinzip umgesetzt. Demzufolge ist die Gebietsausweisung das Ergebnis eines rein geometrischen Verfahrens (Voronoi-Verfahren), dessen einzige Datengrundlage die Nitratmesswerte der Grundwasser-Messstellen oder die Phosphat-Messwerte in den Messstellen der Oberflächengewässer ist.
Nach aktuellem Stand werden in Rheinland-­Pfalz etwa 28 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) als Nitrat-Kulisse ausgewiesen, wobei erstmals viele Grün­landflächen betroffen sind. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es etwa 20 % der LF, wie auch beim Phosphat. Aktuell nimmt die Phosphat-Kulisse nur noch rund 15 % der LF ein.
Es liegen immer noch zwei Drittel der Weinbaufläche im roten Gebiet. Auch der weinbauspezifische Flächenanteil der Phosphat-Kulisse ist leicht gesunken. Allerdings wurden auch neue Phosphat-Gebiete, zum Beispiel in der Pfalz (Kirrweiler), ausgewiesen! Die neuen Gebietskulissen sind im Geo­box-Viewer flurstücksgenau einzusehen: https://geobox-i.de/GBV-RLP/
Regelung für Phosphat-Gebiete erweitert
Befinden sich Weinbauflächen in der gelben Phosphat-Kulisse, so ist ebenso wie in den roten Nitrat-Gebieten folgende Regelung ab 01. Januar 2023 rechtskräftig: Phosphathaltige Düngemittel (Trester, Komposte, Miste, Holzhäcksel, Stroh), Bodenhilfsstoffe, Kultursub­strate und Pflanzenhilfsmittel dürfen von 1. August bis zum 15. März nur aufgebracht werden, wenn im gleichen Zeitraum auf betroffenen Flächen keine Bodenbearbeitung erfolgt.
Ausnahmen: Tiefenlockerun­gen in den Fahrspuren ohne wendende oder mischende Bearbeitung, Unterstockbodenbearbeitung mit einem Flächenanteil von höchstens 25 % des Zeilenabstandes, flache Saatbeetbereitung für eine Begrünungseinsaat.
Aktuell zu beachten ist die Sperrfrist
Düngemittel wie Trester mit mehr als 0,5 % Phosphat in der Trockenmasse dürfen von 1. De­zember bis 15. Januar nicht auf landwirtschaftlichen Flächen, inklusive Weinbau aufgebracht werden. Bodenzustand: Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Sind diese Bodenzustände gegeben, dürfen im Weinbau keine Trester, Komposte, Miste oder Bodenabdeckungen wie Stroh und Holzhäcksel ausgebracht werden. Lediglich Kalkdünger bis 2 % Phosphat dürfen auf gefrorenen Böden aufgebracht werden, sofern keine Abschwemmungen auftreten.
Informationen, Merkblätter und Excel-Anwendungen zur Düngeverordnung 2020 und der geänderten Landesdüngeverordnung 2021 finden sich unter www.wasserschutzberatung.rlp.de → DüV und Landesdüngeverordnung → DüV Weinbau. DLR Rheinpfalz