Seit der Veröffentlichung der Verordnung 203/2012 im August 2012 gelten neue Durchführungsbestimmungen für die Erzeugung von Weinen, die mit den Begriffen „Öko-Wein“, „Bio-Wein“ oder auch „Ökologischer Wein“ bezeichnet werden. Eine wesentliche Neuerung war dabei die Einschränkung der Höchstmengen der gesamten Schwefeldioxidmengen. Aber auch der Ausschluss bestimmter, bisher zugelassener oenologischer Verfahren, deren zeitliche Befristung oder die notwendige Verwendung von Behandlungsmitteln ökologischer Herkunft machen mitunter eine Veränderung der bisherigen oenologischen Vorgehensweise notwendig. Über die zu beachtenden Kriterien bei der ökologischen Weinherstellung informiert Jörg Weiand vom DLR RNH in Oppenheim in Ausgabe 12 ab Seite 22.